WIDERRUFSBELEHRUNG / WIDERRUFSRECHT
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe
von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen
die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache
widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform,
jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der
wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der
ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer
Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs.
1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1
BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist
genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
SGV Reprostudio GmbH
Olaf Gottschalk
Agnes Pockels Straße10
40721 Hilden
info@sgvrepro.de
fax 02103.944531
WIDERRUFSFOLGEN
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen
Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen)
herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder
teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren,
müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten.
Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die
Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie
Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist.
Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache
entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.
Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die
bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung
vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch
nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie
haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der
bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache
einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem
höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die
Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht
haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht
paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur
Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden.
Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung
oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
ENDE DER WIDERRUSBELEHRUNG
Bitte legen Sie das ausgefüllte Formular der Sendung bei Antraf auf
Rückerstattung aus und legen es der Ware bei. Hierdurch wird uns der
Umtausch-Vorgang erheblich erleichtert
I. GELTUNGSBEREICH/ VERTRAGSSCHLUSS
Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender
Bedingungen ausgeführt. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen
sind nur wirksam, wenn der Auftragnehmer sie schriftlich bestätigt.
Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch dann verbindlich, wenn einzelne
Teile aus irgendwelchen Gründen nicht wirksam sein sollten.
II. PREIS
- Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem
Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten
unverändert bleiben, längstens jedoch vier Monate nach Eingang des
Angebots beim Auftraggeber. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt
der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche
Vereinbarung getroffen wurde. Die Preise des Auftragnehmers enthalten
keine Mehrwertsteuer. Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie
schließen Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht
ein.
- Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers (z.B.
auch im Rahmen der sog. Besteller- und Autorenkorrektur) einschließlich
des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber
berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von
Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von
der Vorlage bzw. seinen Angaben verlangt werden.
- Überschreitungen des Angebotes (Kostenvoranschlages), die durch
Änderungen des Auftraggebers bewirkt werden, gelten als vom Auftraggeber
auch ohne Benachrichtigung durch den Auftragnehmer genehmigt. Der
Auftraggeber verzichtet für solche Fälle auf das Rücktrittsrecht.
Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge können zu angemessenen Preisen in
Rechnung gestellt werden.
- Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, Änderung
angelieferter/ übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom
Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet.
- Der Auftraggeber trägt die Kosten für von ihm veranlasste
Datenübertragungen (z.B. per ISDN). Für Übertragungsfehler wird vom
Auftragnehmer keine Haftung oder Gewährleistung übernommen.
III. ZAHLUNG
- Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu
erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht,
Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Rechnung wird
unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft
(Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Wechsel werden nur nach
besonderer Vereinbarung und zahlungshalber ohne Skontogewährung
angenommen. Zinsen und Spesen trägt der Auftraggeber. Sie sind vom
Auftraggeber sofort zu zahlen. Für die rechtzeitige Vorlegung,
Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei
Nichteinlösung haftet der Auftragnehmer nicht, sofern ihm oder seinem
Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last
fallen. Bei Wechsel, Schecks oder Überweisungen ist jener Tag
maßgeblich, mit dem das Geldinstitut die Gutschrift für den
Auftragnehmer vornimmt.
- Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
- Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein
Zurückbehaltungsrecht ausüben.
- Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erfüllung des
Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des
Auftraggebers gefährdet wird, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung
verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die
Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu,
wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug
befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. §321 II BGB
bleibt unberührt.
- Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem
Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens
wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Zahlt der Auftraggeber binnen 10
Tage nach Rechnungserhalt und Lieferung der Ware den Preis
einschließlich der Nebenkosten gem. Ziffer. II („Preise“) nicht, kommt
er auch ohne Mahnung in Zahlungsverzug.
IV. LIEFERUNG
- Soll die Ware versendet werden, geht die Gefahr auf den Auftraggeber
über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person
übergeben worden ist.
- Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer
ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich
abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der
Schriftform.
Verzögert der Auftragnehmer die Leistung, so kann der
Auftraggeber die Rechte aus § 323 BGB nur ausüben, wenn die Verzögerung
vom Auftragnehmer zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast ist mit
dieser Regelung nicht verbunden.
- Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in
dem eines Zulieferers – wie z.B. Streik, Aussperrung sowie alle
sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen erst dann zur Kündigung des
Vertrags, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Abwarten nicht mehr
zugemutet werden kann, anderenfalls verlängert sich die vereinbarte
Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine Kündigung ist jedoch
frühestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen
Betriebsstörung möglich. Eine Haftung des Auftragnehmers ist in diesen
Fällen ausgeschlossen.
- Dem Auftragnehmer steht an dem vom Auftraggeber angelieferten Druck-
und Stempelvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen
Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur
vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der
Geschäftsverbindung zu.
- Der Auftragnehmer nimmt im Rahmen der ihm aufgrund der
Verpackungsverordnung obliegenden Pflichten Verpackungen zurück. Der
Auftraggeber kann Verpackungen im Betrieb des Auftragnehmers zu den
üblichen Geschäftszeiten nach rechtzeitiger vorheriger Anmeldung
zurückgeben, es sei denn, ihm ist eine andere Annahme-/ Sammelstelle
benannt worden. Zurückgenommen werden Verpackungen nur unmittelbar nach
Auslieferung der Ware, bei Folgelieferungen nur nach rechtzeitiger
vorheriger Mitteilung und Bereitstellung. Die Kosten des Transports der
gebrauchten Verpackungen trägt der Auftraggeber. Ist eine benannte
Annahme-/ Sammelstelle weiter entfernt als der Betrieb des
Auftragnehmers, so trägt der Auftraggeber lediglich die Transportkosten,
die für eine Entfernung bis zum Betrieb des Auftragnehmers entstehen
würden. Die zurückgegebenen Verpackungen müssen sauber, frei von
Fremdstoffen und nach unterschiedlicher Verpackung sortiert sein.
Andernfalls ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftraggeber die bei
der Entsorgung entstehenden Mehrkosten zu verlangen.
V. EIGENTUMSVORBEHALT
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum
Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den
Auftraggeber sein Eigentum. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber
nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt
seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an den
Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an.
Spätestens im Falle des Verzugs ist der Auftraggeber verpflichtet den
Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen. Übersteigt der Wert der
für den Auftragnehmer bestehenden Sicherheiten dessen Forderung
insgesamt um mehr als 20%, so ist der Auftragnehmer auf Verlangen des
Auftraggebers oder eines durch die Übersicherung des Aufragnehmers
beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe der Sicherungen nach Wahl
des Auftragnehmers verpflichtet.
Bei Be- oder Verarbeitung vom
Auftragnehmer gelieferter und in dessen Eigentum stehender Waren ist der
Auftragnehmer als Hersteller gemäß §950 BGB anzusehen und behält in
jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind
Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist der Auftragnehmer
auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswertes der
Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als
Vorbehaltseigentum.
VI. BEANSTANDUNGEN
- Der Auftraggeber hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Ware
sowie der zur Korrektur übersandten Vor- oder Zwischenerzeugnisse in
jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der
Druckreiferklärung/ Fertigungsreiferklärung auf den Auftraggeber über,
soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in den sich an die
Druckreiferklärung/ Fertigungsreiferklärung anschließenden
Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das
gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
- Offensichtlicher Mängel sind innerhalb einer Frist von einer Woche
ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, versteckte Mängel innerhalb
einer Frist von einer Woche ab Entdeckung; andernfalls ist die
Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.
- Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer zunächst nach
seiner Wahl zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet und
berechtigt. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht innerhalb
einer angemessenen Frist nach oder schlägt die Nachbesserung trotz
wiederholten Versuchs fehl, kann der Auftraggeber Herabsetzung der
Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt)
verlangen.
- Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zu Beanstandung der gesamten Lieferung.
- Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können
geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das
gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z.B. Digital
Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt. Darüber hinaus ist die Haftung
für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur
unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen.
- Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe des Auftragswerts.
- Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den
Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten
unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers. Dies gilt
nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare
Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung
jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für
Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem
Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt eine Kopie anzufertigen.
- Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage
können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.
Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000kg erhöht sich
der Prozentsatz auf 20%, unter 2.000kg auf 15%.
VII. HAFTUNG
Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers, gleich
aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss
gilt nicht bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachtem Schaden,
bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch
durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers;
insoweit haftet er nur auf den nach Art des Produkts vorhersehbaren,
vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden, im Falle
schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des
Auftraggebers, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und übernommener
Garantie für die Beschaffenheit der Ware, bei Ansprüchen aus dem
Produkthaftungsgesetz.
VIII. VERJÄHRUNG
Ansprüche des Auftraggebers auf Gewährleistung und Schadensersatz
(Ziffern VI. und VII.) verjähren mit Ausnahme der unter Ziffer VII. 2
genannten Schadensersatzansprüche in einem Jahr beginnend mit der
(Ab-)Lieferung der Ware. Dies gilt nicht, soweit der Auftragnehmer
arglistig gehandelt hat.
IX. HANDELSBRAUCH
Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der
Druckindustrie (z.B. keine Herausgabe- und / oder Lagerungspflicht von
Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur
Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden), sofern kein
abweichender Auftrag erteilt wurde.
X. ARCHIVIERUNG
Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und
Datenträger, werden vom Auftragnehmer nur nach ausdrücklicher
Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung über den Zeitpunkt der
Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber oder seine
Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten
Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung
der Auftraggeber selbst zu besorgen.
XI. PERIODISCHE ARBEITEN
Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit einer
Frist von mindestens 3 Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt
werden.
XII. GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE/ URHEBERRECHT
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines
Auftrags Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der
Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen
einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
XIII. HAFTUNG DES MITTLERS
Tritt ein Mittler des Druckauftrages im Namen eines Dritten auf, so
haftet er für die Einbringlichkeit der Forderung des Auftragnehmers als
Bürge und Zahler. Dem Auftragnehmer steht jedoch das Recht, die
Bezahlung der offenen Forderung vom Vermittler einzufordern, erst nach
vergeblicher Mahnung des Geschäftsherrn zu. Der Mittler verpflichtet
sich die Rechte des Auftragnehmers auf seinen Geschäftsherrn zu
überbinden.
XIV. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, WIRKSAMKEIT
- Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber
Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen
allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis
ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und
Urkundenprozesse, der Sitz des Auftragnehmers. Auf das
Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist
ausgeschlossen.
- Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.